von Enkhtugs Banzragch, Mongolei

Seit einigen Jahren ändert sich die Medienlandschaft in der Mongolei, besonders in der Hauptstadt Ulan Bator, enorm schnell. Zur Zeit haben wir über 27 private Fernsehprogramme und auch mindestens genauso viele private Hörfunkanbieter. Zwei neue Fernsehkanäle bereiten sich vor im nächsten Jahr zu starten. Trotzdem spielen das mongolische Nationalfernsehen und der nationale öffentlich-rechtliche Rundfunk landesweit eine wichtige Rolle. Aber auch andere private Fernsehanbieter kann man inzwischen landesweit per Satellit empfangen und sogar Nomaden im hohen Altai können mit Solarstrom private Sender anschauen. Dadurch muss das Nationalfernsehen seine Zuschauer mit anderen privaten Fernsehanbietern teilen und die Zahl der Fernsehprogramme landesweit nimmt weiter zu.

Bei einer Umfrage über den Standard der freien Medien in der Mongolei im Jahr 2003, bei der 700 Personen befragt wurden, sagten 54 Prozent der Befragten aus, dass die Basis für freie Medien vorhanden sei. 27 Prozent der Teilnehmer glaubten, dass die freien Medien sich sehr fortschrittlich entwickeln würden und nur ein Prozent meinte, dass es keine freien Medien in der Mongolei gäbe.

Es gibt einige negative Aspekte, die der gesunden Entwicklung der freien Medien im Wege stehen: Einer davon ist der Fakt, dass es gleich zu Beginn des Übergangsprozesses eine Unmenge an unkontrollierten Inputs gegeben hat, so dass das Verständnis der vollkommenen Medienfreiheit in zu kurzer Zeit maschinell realisiert wurde. Dadurch traten viele negative Begleiterscheinungen auf. Beispielsweise gelangten mit der rasanten Vermehrung der Medien nicht nur professionelle Akteure ins Spiel, so dass u.a. der Beruf des Journalisten zur Ausübung eines Hobbys herab sank. Öffentliche Beleidigungen, Anschuldigungen, persönliche Abrechnungen, das Eindringen in das Privatleben der Menschen, dagegen wird in den mongolischen Medien immer wieder grob verstoßen. Der Staat versuchte Entwicklungen dieser Art vorzubeugen, indem er im Straf- und Bürgergesetz Ergänzungen billigte, die solche Verstöße als Straftaten krimineller Natur ansehen und dementsprechend auch bestraft werden können. Das Strafmaß reicht vom Verbot der journalistischen Tätigkeit über Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen.

Der Vorfall vom 1. Juli 2008, in dem unzufriedene Menschen nach den Wahlen auf die Straßen gingen und einige Gebäude in Brand setzten, stellt einen schwarzen Punkt in der Geschichte der freien Medien in der Mongolei dar. Nach dem Vorfall verhängte der damalige Präsident Enkhbayar den Ausnahmezustand im ganzen Land und verbot alle Medien, außer das Nationale Fernsehen, über drei Tage zu senden. Die vierte Säule der Demokratie – die freie Presse – war der Staatsgewalt hilflos ausgeliefert. Durch den Vorfall wurde allen Beteiligten der Gesellschaft klar, auf welchen wackeligen Füßen die mongolischen freien Medien stehen.

Seit der Präsidentschaftswahl 2009 sitzt zum ersten Mal ein Mann der demokratischen Partei an der Spitze des Landes, Tsahiagiin Elbegedorj. In der Citizen-Hall, die durch den Präsidenten initiiert wurde und wo Bürger und Institutionen über die Probleme in der Mongolei miteinander diskutieren können, stand die Freiheit der Medien mehrmals zur Debatte und es wurde sogar ein Gesetz über die Selbstkontrolle der Medien entworfen. Denn nichts kann die Freiheit der Medien gewährleisten und gleichzeitig die Qualität der Medien als freie Informationsquelle besser garantieren als ein gut funktionierender Selbstkontrollmechanismus der Medien.